Spalte #col2

...

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma WTS Werkstatt Technik GmbH

Vertragsschluss

Diese Geschäftbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Beziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, welche in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Preise

Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der am Tag der Lieferung oder Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, daß diese bereits schriftlich vermerkt wurde. Unseren Preisen liegen die jeweils aktuellen Lohn- und Materialkosten zugrunde. Bei Änderungen behalten wir uns vor, die Preise den Kosten am Tage der Lieferung anzugleichen. Festpreise müssen von uns schriftlich und ausdrücklich bestätigt werden. Die Bindefrist unserer Angebote endet 30 Tage ab Datum des Angebotes. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders schriftlich vereinbart, ausschließlich Verpackung.

Angebot und Annahme

Alle unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich deklariert. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Gleiches gilt auch für Aufträge, die über einen unserer Vertreter erteilt werden. Widersprechen sich unsere Auftragsbestätigung und eine evtl. Auftragsbestätigung des Bestellers, so kommt ein Vertrag erst zustande, wenn wir das neue Angebot des Bestellers schriftlich bestätigt haben.

Mit der Bestellung der Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann durch Auslieferung der Ware, Ausführung der Arbeiten oder durch schriftliche Bestätigung erfolgen. Wird die Ware auf elektronischem Weg bestellt, so stellt die Zugangsbestätigung der Bestellung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Zugang der Bestellung wird jedoch unverzüglich bestätigt. Bei elektronischer Bestellung wird der Vertragstext durch uns gespeichert und auf Verlangen nebst unseren vorliegenden AGB zugesandt.

Widerrufs- und Rückgaberecht

Der Kunde hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 7 Tagen zu widerrufen. Dies muss in Schriftform erfolgen. Dies gilt nicht, wenn die Ware auftragsbedingt speziell nach Kundenwünschen und Spezifikationen bei einem unserer Vorlieferanten bestellt und eigens angefertigt wurde. Wurde die Ware bereits versandt, so ist der Käufer verpflichtet, diese auf seine Kosten an den Verkäufer zurück zusenden, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Der Käufer hat das Recht die Ware vorsichtig und sorgsam zu prüfen. Den Wertverlust, welcher durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „Neue Ware“ verkauft werden kann und einem Wertverlust unterliegt, hat der Käufer zu tragen. Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, ohne hierzu berechtigt zu sein, so sind wir berechtigt Schadenersatz in Höhe von 20% des Auftragswertes zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn ein höherer oder vom Besteller ein niedriger Schaden nachgewiesen wird.

Lieferungen

Alle genannten Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt einer vollständigen und richtigen Selbstbelieferung. Liefer- u. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, Materialbeschaffungsschwierigkeiten bezüglich sämtlicher Betriebsstoffe oder Zubehörteile, Behinderung durch behördliche Anordnung und ähnliche Maßnahmen. Die Behinderungen berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung um eine angemessene Nachfrist zu verlängern oder wahlweise ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer verpflichtet sich, unverzüglich nach Kenntnis des Vorliegens der oben geschilderten Hinderungsgründe den Besteller hiervon zu informieren. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir grob fährlässig oder mit Vorsatz gehandelt haben. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen. Die Lieferfrist beginnt mit dem Termin der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, um den der Aufraggeber seine Verpflichtung uns gegenüber nicht erfüllt, sowie im Falle eines Arbeitskampfes für die Dauer der hierdurch bedingten Störung. Dies gilt entsprechend auch für Liefertermine. Ein Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber nur in soweit zu, als ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

Vergütung/ Zahlung

Der Verkäufer/Leistungserbringer ist zur Rechnungsstellung berechtigt, sobald die Leistung erbracht bzw. die Ware ausgeliefert wurde. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei einem ausgeglichenem Kundenkonto gewähren wir ab einem Rechnungsbetrag von netto 50,00 € innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto. Innerhalb dieser Zeit muss der Berag auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Eingehende Zahlungen kann der Verkäufer nach seinem Belieben auch auf andere Forderungen gegen den Käufer anrechnen. Bestehen noch Zahlungsrückstände aus anderen Geschäften, so darf auf keinem Fall Skonto abgezogen werden. Sämtliche Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Überschreitung des gegebenen Zahlungszieles hat der Verbraucher die Geldschuld mit einem Verzugszins in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und diesen geltend zu machen. Alle Service- und Montagerechnungen sind sofort netto zu entrichten, es sei denn es wurde anders schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Etwaige Rückbehaltungsrechte stehen ihm nur dann zu, wenn sie auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Der Auftraggeber gerät nach der oben genannten Frist von 14 Tagen automatisch in Verzug. Eventuell eingeräumte Nachlässe oder Skonti verlieren mit dem Eintreten des unvereinbarten Verzuges Ihre Gültigkeit. Wechsel und Schecks werden durch den Verkäufer nur zahlungshalber, ohne Skontogewährung und ohne Verpflichtung der rechtzeitigen Vorlegung und Protesterhebung angenommen. Anfallende Diskontspesen und Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur sofortigen Zahlung verpflichtet, wenn er der Verwaltungsbehörde einen Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe anzeigt oder einen Insolvenzantrag stellt. Gleiches gilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Der Auftraggeber hat den Verkäufer zum gleichen Zeitpunkt wie die Verwaltungsbehörde hierüber zu informieren und ihm dies anzuzeigen. Dem Verkäufer wird dann die Möglichkeit gegeben, die nicht bezahlten und damit unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware abzuholen. Im Falle des eingetretenen Verzuges oder bei Nichteinlösung eines Wechsels bei Fälligkeit sind wir berechtigt, unsere Lieferung zurück zu nehmen und dabei gegebenenfalls den Betrieb des Auftraggebers zu betreten. Wir können außerdem die Weiterverarbeitung und Wegschaffung der gelieferten Leistung untersagen. Diese Maßnahmen stellen keinen Rücktritt vom Vertrag dar und lassen unseren Anspruch auf Schadensersatz unberührt.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware). Gleiches gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen. Wird die Vorbehaltsware be- oder verarbeitet, so sind wir als Hersteller (i.S. § 950 BGB) anzusehen, ohne das dies uns verpflichtet. Die Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Vereinbarung. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware (durch den Auftraggeber) mit anderen Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt uns der Auftraggeber bereits jetzt die ihm zustehenden Rechte an dem neuen Bestand oder der Sache, im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Diese Miteigentumsrechte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware im obigen Sinne. Der Auftraggeber ist zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware als den Verkauf lt. seinen normalen Geschäftsbedingungen nicht berechtigt. Die Forderung des Auftraggebers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich von dem Zugriff dritter Personen auf die Vorbehaltsware zu unterrichten und uns alle zur Geltendmachung unserer Forderungen/Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen auf Verlangen unverzüglich und ohne Berechnung jedweder Gebühren zu übergeben.

Konstruktionsunterlagen und Änderung

Alle Konstruktionsunterlagen wie Zeichnungen oder Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgelegt worden ist. Geringe Abweichungen innerhalb der Toleranzen lt. DIN EN gelten als noch vertragsgemäß. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Bedingung ist, dass dadurch die Verwendbarkeit für den Käufer nicht beeinträchtigt wird. Eine zugesicherte Eigenschaft enthalten Sie nur dann, wenn dies schriftlich bestätigt wird. Verbesserung und Veränderungen behalten wir uns vor. Dies ist für uns nur soweit bindend, als nicht aufgrund ständiger Verbesserungen der Konstruktion Änderungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund sind Abweichungen vorbehalten, die das Produkt besser oder preiswerter gestalten. Alle Unterlagen über die von uns zu liefernden oder gelieferten Erzeugnisse, insbesondere Zeichnungen stehen in unserem Eigentum. Alle Urheberrechte an den abgebildeten Gegenständen stehen uns allein oder unserem eventuellen Vorlieferanten zu.

Versand

Wir als Auftragnehmer bestimmen Versandmittel und Versandweg. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur, jedoch spätestens bei Verlassen des Betriebes, Lagers oder Werkes, geht die Gefahr bei allen Geschäften auf den Auftraggeber über. Wenn der Versand ohne Mitverschulden des Verkäufers verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer über. Dies gilt auch bei frachtfreien Lieferungen und für den Transport von Waren bis zum Aufstellort. Über die Art und Beschaffenheit der Verpackung entscheiden wir bzw. der Versender. Die Kosten für die Verpackung und den Transport werden dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt. Sollten Leihverpackungen verwendet werden, so sind diese kostenfrei an den Absender oder an uns zurückzusenden. Die Kosten für die Reinigung verschmutzter, die Instandsetzung beschädigte oder unbrauchbar zurückgesandte Leihverpackungen werden dem Absender in Rechnung gestellt. Eine Transportversicherung auf Rechnung des Auftraggebers wird nur dann abgeschlossen, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich bestellt. Der Auftraggeber hat die Pflicht die Ware unverzüglich bei Empfang im Beisein des Anliefernden zu kontrollieren und eventuelle Mängel auf den Transportpapieren zu vermerken und die Mängel zu dokumentieren. Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

Montage

Im Zweifel ist die Montage im Auftragspreis nicht enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt. Sollen die gelieferten Waren von uns aufgestellt/ montiert werden, muss der Aufraggeber am Aufstellungsort auf seine Kosten folgende Voraussetzungen schaffen und diese Bedingungen rechtzeitig erfüllen:

  1. Stellung von Hilfsmannschaften wie Handlanger und wenn nötig auch Maurer, Zimmerleute, Schlosser und sonstige Facharbeiter in der vom Lieferer erforderlich erachteten Zahl.
  2. Durchführung aller erforderlichen Erd-, Beton-, Bau-, und Gerüstarbeiten einschließlich aller dazu benötigten Baustoffe, es sei denn dies ist ausdrücklicher Auftragsbestandteil.
  3. Stellung aller für die Aufstellung und Inbetriebsetzung erforderlichen Hebezeuge usw. durch und zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Baustelle.
  5. Abladen und fachgerechte Aufbewahrung der Anlagen und Maschinenteile, Materialien, Werkzeuge in geeigneten und verschließbaren Räumen.
  6. Bereitstellung angemessener Arbeits- u. Aufenthaltsräume für die Beauftragten des Auftragnehmers.

Vor Montagebeginn ist vom Auftraggeber ein verantwortlicher Beauftragter mit Weisungsrecht und Unterzeichnungsvollmacht zu benennen. Ferner ist auf Verlangen ein Schweißerlaubnisschein auszustellen und für eine kostenlose Brandwache einschließlich geeigneten Löschmitteln zu sorgen. Zu Beginn der Montage/Aufstellung müssen sich die für die Aufnahme der Aufstellungsarbeiten erforderlichen ein- /oder abgelagerten Lieferteile an Ort und Stelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues soweit fortgeschritten sein, dass die sofortige Aufstellung nach Ankunft der Aufsteller begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Dazu müssen insbesondere die Anfahrwege geebnet und geräumt, bei Innenaufstellung Wand- u. Deckenputz sowie Fußboden vollständig fertiggestellt, und namentlich auch Türen und Fenster eingesetzt sein. Darüber hinausgehende Anforderungen sind durch die einzelnen Leistungsbedingungen der jeweiligen Hersteller geregelt. Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne ein Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller alle Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen der Antragsteller zu tragen. Der Lieferer hat dadurch das Recht, den Warenwert und die Bezugskosten unverzüglich in Rechnung zu stellen. Der Besteller ist verpflichtet, den Aufsteller eine schriftliche Bescheinigung über die Beendigung der Aufstellung unverzüglich auszuhändigen. Der Lieferer haftet nur für ordnungsgemäße Handlung und Aufstellung der Liefergegenstände. Er haftet nicht für die Arbeiten seiner Aufsteller und sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit der Lieferung und Aufstellung zusammenhängen oder soweit dieselben vom Besteller veranlasst werden.

Instandsetzungs-/ Umbauarbeiten

Kostenvoranschläge sind vergütungspflichtig. Sie werden mit den üblichen Stundenverrechnungssätzen vergütet. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine körperliche Schadensaufnahme vor Ort durchgeführt wird.

Haftung für Mängel

Schadensersatzansprüche aus der Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß uns unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für die Folgen von Sach- und Rechtsmängeln haften wir ausschließlich nach Maßgabe der folgenden gesetzlichen Vorschriften.

  1. Der Auftraggeber hat unverzüglich die geleistete Arbeit nach der Erbringung, die erhaltene Ware unmittelbar nach der Lieferung zu untersuchen. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen (HGB§377) und festzuhalten.
  2. Gibt der Auftraggeber uns oder unserem Beauftragten nicht unverzüglich die Gelegenheit den angezeigten Mangel in Augenschein zu nehmen und sich von diesem zu überzeugen, erlischt jegliche Haftung.
  3. Für Lieferteile, die infolge Beschaffenheit oder Verwendung, oder die infolge natürlicher Abnutzung oder fehlender Behandlung einem vorzeitigem Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch, soweit Bestellungen des Auftraggebers oder von uns nicht zu beeinflussende Umstände am Aufstellungsort die von uns gelieferten Waren negativ beeinflussen. Beschädigungen durch fehlerhaften Selbsteinbau, Eigenmontage, fehlerhaften Anschluss oder Betrieb gehen ebenfalls nicht zu unseren Lasten.
  4. Soweit wir Fremderzeugnisse liefern und versenden, beschränkt sich die Haftung auf die Haftung des Lieferers und dessen vereinbarter Lieferbedingungen uns gegenüber.
  5. Sobald ein fristgemäß gerügter und von uns zu vertretener Mangel vorliegt, sind wir verpflichtet Nachbesserungen vorzunehmen. Wir können nach unserer Wahl eine Neulieferung vornehmen. Sollte das eine oder andere fehlschlagen, so kann der Auftraggeber seine gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt oder Minderung geltend machen. Jedweder Schadensersatz (z.B. Ausfallzeiten etc.) gegen uns ist ausgeschlossen, es sei denn das wir unsere Pflichten vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verletzt haben und dadurch ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist.
  6. Die Rechte des Auftraggebers auf Grund unserer Haftung für Mängel verjähren nach einem Jahr, beginnend mit dem Tag der Ablieferung. Verzögert sich die Auslieferung ohne unser Verschulden, so verjährt der Anspruch spätestens 1 Jahr nach Versandbereitschaft.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen nicht berührt. Der Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz unseres Unternehmens.

Der Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir können den Auftraggeber auch an seinem Gerichtsstand verklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt deutsches Recht.